Benutzerordnung

1. Allgemeine Regeln zum Besuch des B12 Boulderzentrums

1.1 Alle Benutzer der Boulder- und Kletterbereiche, bestätigen schriftlich, dass sie die Benutzerordnung kennen und sie verpflichten sich, diese einzuhalten. Die Benutzer verpflichten sich, sich selbständig über Aktualisierungen der Benutzerordnung zu informieren, die im B12 Boulderzentrum ausgehängt werden.

1.2 Klettern und Bouldern sind potentielle Risikosportarten. Der Aufenthalt im B12, insbesondere das Seilklettern und Bouldern erfolgen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko; ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des B12 oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des B12 beruhen, ferner sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des B12 oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des B12 beruhen. Für einen Besuch des B12 ist das Wissen um entsprechende Sicherungstechniken und die Rücksichtnahme gegenüber anderen Besuchern verpflichtend. Genauere Bestimmungen zu den Bereichen sind in Pkt. 2 – 4 geregelt.

1.3 Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Zum Personal zählen alle Mitarbeiter des B12 Thekenteams, des B12 Kursbetriebs und des Routenbaus. Bei schwerwiegenden Verstößen wie Diebstahl, Vandalismus und Betrug, ist das Personal verpflichtet, diese zur Anzeige zu bringen.

1.4 Verstöße gegen die Benutzerordnung können einen Verweis aus dem B12 zur Folge haben.

1.5 Die Teilnahme am Sportbetrieb (Bouldern, Seilklettern, Drytoolwand, Klettersteig) ist nur Besuchern gestattet, die eine Eintrittskarte erworben haben. Personen die ausschließlich zum Zuschauen kommen, müssen keinen Eintritt entrichten, sich aber beim Thekenpersonal zu erkennen geben.

1.6 Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (14. Geburtstag), dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen (Eltern, bzw. erziehungsberechtigte Begleitperson) die Sportanlagen des B12 benutzen. Die aufsichtspflichtige, erwachsene Begleitperson verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Kinder unmittelbar beim Klettern zu betreuen.

Für die Betreuung der Kinder gelten folgende Einschränkungen: Ein Kind bis einschließlich 6 Jahren, muss von mindestens einem Erwachsenen beaufsichtigt werden. Maximal 2 Kinder ab 7 bis 14 Jahren können von einem Erwachsenen betreut werden.

Eltern und Begleitpersonen haben dafür zu sorgen, dass die Benutzerordnung von den Kindern eingehalten wird.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder zwischen 11 und 14 Jahren, die im Rahmen eines speziellen Kurses, den B12-Boulderführerschein erworben haben.

1.7 Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr brauchen eine schriftliche Einverständiserklärung der Erziehungsberechtigten. Dann dürfen sie auch ohne die Begleitung der Eltern, oder einer anderen Aufsichtsperson im B12 bouldern oder klettern. Das gültige Einverständnisformular wird im B12 ausgehändigt, oder kann auf unserer Homepage http://www.b12-tuebingen.de/ heruntergeladen werden.

1.8 Für Gruppen und Schulklassen sind die entsprechenden Sonderformulare auszufüllen.

1.9 Auf die Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es läge eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des B12 vor oder eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des B12.

1.10 Das Klettern und Bouldern ist nur in Kletterschuhen und sauberen Sportschuhen gestattet.

1.11 Das B12 kann für Wettkämpfe und Veranstaltungen für den normalen, öffentlichen Betrieb geschlossen sein. Ist die Anlage an einem bestimmten Tag gesperrt, wird dies auf der Homepage und im B12 vorher angekündigt. In diesen Fällen besteht für die Besitzer von Jahreskarten, Climbcards und Mehrfachkarten, kein Anspruch auf Rückerstattung. Für den Routenbau und die Instandhaltung können einzelne Bereiche auch kurzfristig gesperrt werden.

1.12 Die Wandstrukturen dürfen von den Besuchern nicht verändert werden. Das Anbringen und Entfernen von Griffen in Routen und Bouldern ist nur Personen erlaubt, die dafür das Einverständis der Betriebsführung haben. Griffe können sich lösen, oder auch brechen, für dadurch entstandene Personen- oder Sachschäden wird keine Haftung übernommen. Beschädigte oder lose Griffe, sowie Schäden an Wandstrukturen und Sicherungseinrichtungen sind dem Personal zu melden.

1.13 Unfälle bei denen Personen zu Schaden kommen, sind dem Personal zu melden.

1.14 Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen im Außengelände erlaubt.

1.15 Das Abhalten von Kursen bedarf der vorherigen Absprache mit der Betriebsführung.

1.16 Das Mitbringen von Tieren ist verboten.

2. Spezielle Regelungen zum Bouldern

2.1 Der Ausstieg auf die Boulder („Topout“) ist nur an bestimmten Boulderflächen erlaubt (Halle: Bereiche „Amboss“, „Center“ und „Cave“. Außenbereich: „Walltopia Block“) . Für alle übrigen Flächen gilt ein Ausstiegsverbot! Die Topoutflächen sind keine Aufenthaltsbereiche und sollten nach dem beklettern umgehend wieder für andere freigehalten werden.

2.2 Beim Bouldern ist darauf zu achten, dass immer nur eine Person in einem bestimmten Wandbereich klettert und dass nicht übereinander gebouldert wird. Der Sturzraum unter der kletternden Person ist unbedingt freizuhalten.

2.3 Für Kinder bestehen besondere Risiken in Boulderanlagen und auch beim Bouldern selbst, da sie häufig die Gefahren die durch Unachtsamkeit entstehen können, noch nicht einschätzen können. Eltern und sonstige aufsichtsberechtigte Begleitpersonen haben Vorsorge zu tragen, dass ihr Kind weder selbst zu Schaden kommt, noch andere gefährdet. Das B12 ist eine Sportstätte. Das Spielen, Fangen und Raufen auf den Bouldermatten ist untersagt, es gefährdet die Kinder selbst und auch andere Kletterer! Kleinkinder (0 – 3 Jahre) dürfen sich nicht im Boulderbereich aufhalten, oder auf den Matten abgelegt werden.

2.4 Boulderpilze der Außenanlage bedürfen besonderer fortgeschrittener Sicherungstechniken, da sie nicht durch Weichbodenmatten, sondern durch Kies im Fallbereich gesichert sind. Die Benutzung eines Crashpads (mobile Sturzmatte) ist in diesen Bereichen vorgeschrieben. Durch richtiges Spotten (Hilfestellung eines Partners bei Sturz, bzw. Stabilisierung bei Landung des Partners), können Verletzungen verhindert werden, was allerdings eine Beherrschung dieser speziellen Sicherungstechnik voraussetzt. Die Ausstiegsplattform des Topoutblocks („Walltopia-Block“) darf von maximal drei Personen gleichzeitig betreten werden und ist nach dem beklettern sofort wieder zu verlassen.

2.5 Im Sinne einer sauberen Boulderanlage bitten wir darum mit losem Chalk sparsam und sorgsam umzugehen. Die Benutzung von großen stehenden Chalkbags, Chalkballs und Liquid Chalk wird angeraten. Das Reinigen der Griffe mit geeigneten Bürsten, ist ebenfalls ein Beitrag zu einem sauberen und damit attraktiveren Boulderbereich!

Um möglichst wenig Schmutz aus dem Außenbereich in die Halle zu transportieren, bitten wir dringend darum Kieselsteine und Staub an den dafür vorgesehenen Schmutzabstreifern vor dem Wiedereintritt in den Indoorbereich zu reinigen.

2.6 Das Bouldern mit Klettergurt ist nicht gestattet.

2.7 Getränke und Speisen dürfen nicht auf die Bouldermatten mitgenommen werden.

3. Seilkletterbereiche

3.1 Das Seilklettern ist immer mit erheblichen Verletzungsrisiken verbunden. Im besonderen Maße gilt dies bei Stürzen im Vorstieg. Zum Sichern in Seilkletterrouten ist deshalb im eigenen Interesse eine anerkannte Sicherungstechnik zu verwenden. Jeder Kletterer ist für die ihm gewählte Sicherungstechnik selbst verantwortlich.

3.2 Im Vorstieg müssen zur Verminderung des Sturzrisikos alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden und dürfen während die Route beklettert wird nicht von anderen Kletterern ausgehängt werden. Es ist untersagt in eine schon besetzte Route einzusteigen. Dies gilt auch, wenn eine bereits besetzte Route kreuzt.

3.3 Die verwendeten Seile müssen mindestens 40 Meter lang sein. Seile sind vor dem Klettern am ihrem freien Seilende gemäß DAV-Sicherheiststandard sicherheisthalber abzuknoten.

3.4 In Karabinern, darf immer nur ein Seil eingehängt sein. Auch am Umlenkpunkt (mit zwei Karabinern/Systemen) darf immer nur ein Seil pro Kletterbahn eingehängt sein.

3.5 Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkketten am Ende der Routen und nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen. Dabei sind der Umlenkkarabiner und die längere Redundanz-Express neben dem Umlenkkarabiner einzuhängen, so dass das Seil durch zwei Karabiner am Umlenkpunkt läuft.

3.6 Beim Klettern im Toprope (d.h. das Seil ist ausschließlich am Umlenkpunkt eingehängt) oder im Nachstieg (d.h. das Seil ist in alle Zwischensicherungen eingehängt), sind mindestens zwei Umlenkkarabiner eingehängt zu lassen. Die vom B12 eingerichteten Topropeseile, dürfen nur in den speziellen Toperopeumlenkern eingehängt werden. Diese Seile dürfen nicht abgezogen werden. Nach der Benutzung sind die Sicherungsknoten wieder zu lösen.

In der Vorstiegstrainingswand (überhängender Bereich mit Pendelgefahr) darf nur dann im Nachstieg geklettert werden, wenn alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt sind und der Kletterer an dem Ende klettert, das in die Zwischensicherungen eingehängt ist.

4. Drytoolbereich

Die Benutzung des Drytoolbereichs ist durch eine eigene Benutzerordnung geregelt, für die alle Nutzer der Drytoolanlage eine gesonderte Einverständniserklärung an der Kasse unterschreiben müssen. Insbesondere die Benutzung eines Kletterhelmes und die Verwendung von Leaches zur Sicherung der Eisgeräte sind im Drytoolbereich vorgeschrieben.

5. Klettersteig

Die Nutzung des Klettersteigs erfolgt ausschließlich im Rahmen von Kursen und betreuten Angeboten. Die freie, öffentliche Nutzung des Klettersteiges ist verboten!

Tübingen, 20. März 2018

Manfred Aberle und Andreas Hartmann

(Betriebsführer, B12 – DAV Boulderzentrum Tübingen)